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Ihre VRM-Rente berechnen

Berechnen Sie Ihre voraussichtliche VRM-Rente basierend auf Ihrem aktuellen Lohn und den gewünschten Reduktionsschritten.

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In 5 Schritten zur VRM-Rente

1

Anmelden

Arbeitgeber meldet

2

Prüfen

Stiftung prüft

3

Reduzieren

Pensum senken

4

Berechnen

Rente fliesst

5

Pensionieren

Ordentlicher Austritt

Wer ist anspruchsberechtigt?

  • check_circle Arbeitnehmende ab 60 Jahren
  • check_circle Dem GAV für das Gebäudetechnikgewerbe unterstellt
  • check_circle Dauer der Beitragspflicht erfüllt (15/7-Regel)
  • check_circle Pensenreduktion von mindestens 10%

Wie funktioniert die VRM-Rente?

Sie reduzieren Ihr Arbeitspensum in Schritten von mindestens 10%. Der Lohnausfall wird teilweise durch die VRM-Rente kompensiert. Die Höhe hängt von Ihrem Lohn, dem Ausmass der Reduktion und Ihrem Alter ab.

Die VRM-Rente wird maximal bis zum Referenzalter (aktuell 65 Jahre) ausgerichtet. Sie können mehrere Reduktionsschritte planen.

Häufige Fragen zum Berechnungstool

Antworten rund um die Nutzung und Interpretation des Rechners. Alle FAQ-Themen finden Sie auf der FAQ-Seite.

Kapitel 01

Anspruch VRM-Rente & Voraussetzungen

Alter, 15/7-Regel, Unterbrüche, Pensumsreduktion und persönliche Berechtigung.

01 Frage
Der frühestmögliche Leistungsbeginn ist der erste des Monats 5 Jahre vor dem Referenzalter — in der Regel ab 60 Jahren. Zusätzlich gilt: Die vollständige Anmeldung muss mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Leistungsbeginn bei der Stiftung eingereicht sein.
Kapitel 02

VRM-Rente & Auszahlung

Überbrückungsrente, BVG-Sparbeitrag, Härtefall, Sonderfälle, Bezugsdauer.

12 Fragen
Die Stiftung erbringt monatliche Überbrückungsrenten, zusätzliche BVG-Sparbeiträge und allfällige Härtefallersatzleistungen. Andere Leistungen sind nicht vorgesehen.
Die Überbrückungsrente ist eine monatliche Leistung, die einen Teil des Lohnausfalls ausgleicht, wenn das Arbeitspensum reduziert oder die Erwerbstätigkeit vollständig aufgegeben wird.
Die Überbrückungsrente wird maximal bis zum Ende des Monats bezahlt, in dem die anspruchsberechtigte Person das Referenzalter erreicht.
Nein. Die Überbrückungsrente wird bis zum Referenzalter weder der Teuerung noch allfälligen Lohnerhöhungen angepasst. Ausserordentliche Anpassungen kann der Stiftungsrat beschliessen, wenn die finanziellen Mittel dies erlauben.
Die Überbrückungsrente wird monatlich an die anspruchsberechtigte Person ausbezahlt. Allfällige Kosten für die Überweisung können zulasten des Leistungsempfängers gehen.
Der zusätzliche BVG-Sparbeitrag beträgt 18 % der ausgerichteten Überbrückungsrente. Er wird geleistet, sofern die anspruchsberechtigte Person neben der VRM-Überbrückungsrente keine BVG-Altersleistungen bezieht oder bezogen hat.
Wenn der Bezüger einer Überbrückungsrente zugleich vorzeitige BVG-Altersleistungen in Form von Rente oder Kapital von der Vorsorgeeinrichtung bezieht oder bezogen hat, verfällt die Leistung des zusätzlichen BVG-Sparbeitrags.
Der BVG-Sparbeitrag wird grundsätzlich direkt an die Vorsorgeeinrichtung ausgerichtet, welcher der Leistungsbezüger über den Arbeitgeber angeschlossen ist. Ist dies nicht möglich, bestimmt der Stiftungsrat die Art und Weise der Auszahlung.
Die Leistungen werden mit Ausnahme von Härtefallersatzleistungen in der Regel nicht in Kapitalform ausgerichtet. Ausnahmen kann der Stiftungsrat regeln.
Wird ein Bezüger vor Erreichen des Referenzalters krankheits- oder unfallbedingt invalid, wird die Überbrückungsrente grundsätzlich in unveränderter Höhe weiterbezahlt. Sie gilt jedoch als zu meldendes Ersatzeinkommen.
Der Tod eines Leistungsbezügers ist der Durchführungsstelle durch die Hinterbliebenen zu melden. Stirbt der Bezüger vor Erreichen des Referenzalters, endet der Anspruch auf VRM-Leistungen per Ende des Sterbemonats; die infolge verspäteter Meldung ausgerichteten Leistungen sind der Stiftung zurückzuerstatten.
Ja. Härtefallersatzleistungen sind möglich, wenn die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie sind auf besondere Fallkonstellationen beschränkt und schliessen weitere Leistungen der Stiftung VRM aus.
Kapitel 03

Berechnung & Lohn

Wie die VRM-Rente berechnet wird, Lohncap und Spezialfälle.

07 Fragen
Die monatliche Überbrückungsrente entspricht grundsätzlich 72 % des durch die Reduktion entgangenen leistungsbestimmenden Monatslohns, jedoch höchstens bis zur altersabhängigen Obergrenze. Ausbezahlt wird immer der tiefere Betrag.
Die maximale monatliche Überbrückungsrente beträgt 36 % des leistungsbestimmenden Monatslohnes im Alter 60/00 bis 60/11, 44 % im Alter 61/00 bis 61/11, 54 % im Alter 62/00 bis 62/05 und 72 % im Alter 62/06 bis 64/11.
Der leistungsbestimmende Monatslohn ist der ordentliche Monatslohn vor der ersten Inanspruchnahme der Überbrückungsrente, inklusive anteilsmässigem 13. Monatslohn, aber ohne Zuschläge und Überstundenentschädigungen.
Ja. Der leistungsbestimmende Monatslohn darf höchstens das 3.25-fache der maximalen monatlichen AHV-Altersrente betragen, bezogen auf einen Beschäftigungsgrad von 100 %.
Bei Antragstellung sind auch die ordentlichen Monatslöhne der 3 Vorjahre zu melden. Weicht der aktuelle Monatslohn bei gleichem Beschäftigungsgrad um mehr als 10 % von einem dieser Monatslöhne ab, wird ein Durchschnitt aus aktuellem Monatslohn und den Monatslöhnen der 3 Vorjahre gebildet.
Wenn der höchste und tiefste Beschäftigungsgrad der letzten 15 Jahre um mehr als 20 % voneinander abweichen, wird der leistungsbestimmende Monatslohn unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades der letzten 15 Jahre ermittelt.
Bei Stundenlohn wird der Stundenlohn inklusive anteilsmässigem 13. Monatslohn anhand der Jahresarbeitszeit gemäss GAV hochgerechnet und durch 12 geteilt. Bei Schwankungen von mehr als 10 % gelten die Regeln zu Lohnschwankungen sinngemäss.
Kapitel 04

Antrag & Ablauf

Antrag, Unterlagen, Entscheid und Meldepflichten während Bezug.

01 Frage
Wenn die Berechnung Ihren Vorstellungen entspricht, können Sie das offizielle Anmeldeformular im Dokumentenbereich herunterladen oder direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Die Stiftung begleitet Sie kostenlos durch den gesamten Anmeldeprozess. Beachten Sie die 6-monatige Einreichefrist vor dem gewünschten Leistungsbeginn.
Kapitel 05

Diverses

Planung, Beratungsgespräch, Kontrollen und weitere Hinweise.

02 Fragen
Nein. Das Berechnungstool liefert unverbindliche Schätzwerte auf Basis Ihrer Eingaben. Die rechtskräftige Rentenhöhe wird erst im Rahmen des offiziellen Anmeldeverfahrens von der Stiftung festgestellt. Nutzen Sie die Berechnung als Planungsgrundlage — für eine verbindliche Auskunft kontaktieren Sie uns direkt.
Ja. Im Ergebnis-Schritt finden Sie Schaltflächen zum Teilen der Berechnung per Link (z.B. per E-Mail oder WhatsApp) oder zum Drucken der Resultate. Der Link enthält alle Ihre Eingaben und kann jederzeit wieder aufgerufen werden — ohne Konto oder Registrierung.