Arbeitgeber & Beiträge
Pflichten, Beitragssätze, Lohnmeldung und Anmeldung von Mitarbeitenden.
Das VRM ist kein bürokratischer Aufwand — es ist ein echtes Instrument für Mitarbeiterbindung, Nachfolgeplanung und Wissenstransfer. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert.
Arbeitnehmende, die in Würde aussteigen können, sind bis zum letzten Tag motiviert. Und Sie haben Zeit, Wissen zu sichern und Nachfolge zu planen.
Erfahrene Fachkräfte geben ihr Know-how schrittweise an die nächste Generation weiter — statt es von heute auf morgen mitzunehmen.
Sie haben Zeit, Nachfolger einzuarbeiten und die Übergabe sorgfältig zu gestalten — ohne Zeitdruck.
Ein würdevoller Übergang stärkt das Vertrauen im Team. Mitarbeitende, die sich wertgeschätzt fühlen, bleiben länger und empfehlen Ihren Betrieb weiter.
Sie zeigen Verantwortung als sozialpartnerschaftlich engagierter Arbeitgeber — ein klares Signal an Mitarbeitende und die Branche.
Das VRM ist gut organisiert — der Aufwand für Ihren Betrieb ist überschaubar und einmalig aufzusetzen.
Sie entrichten den Arbeitgeberbeitrag monatlich auf dem massgebenden Lohn Ihrer unterstellten Mitarbeitenden.
Einmal jährlich melden Sie die Löhne über das digitale Portal — ca. 20 Minuten Aufwand pro Jahr.
Bei der Anmeldung eines Mitarbeitenden stimmen Sie dem Reduktionsplan zu und unterzeichnen das Formular gemeinsam.
Die Beiträge werden paritätisch auf dem massgebenden Lohn erhoben — solidarisch von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gemeinsam getragen.
Wer in Würde aussteigen kann, bleibt bis zum letzten Tag motiviert — und gibt sein Know-how geordnet an die nächste Generation weiter. Das VRM verschafft Ihrem Betrieb die Zeit für einen sorgfältigen Übergang statt eines abrupten Austritts.
Der Anmeldeprozess ist unkompliziert. Planen Sie insgesamt 1–2 Wochen für die Koordination mit dem Mitarbeitenden ein.
Die vollständige Anmeldung muss mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Leistungsbeginn vorliegen. Rückwirkende Leistungen sind nicht möglich.
Besprechen Sie mit dem Mitarbeitenden den gewünschten Reduktionsplan. Nutzen Sie das Berechnungstool, um verschiedene Szenarien gemeinsam durchzuspielen.
Das Anmeldeformular wird von beiden Parteien unterschrieben und an die Stiftung eingereicht. Download im Dokumentenbereich.
Nach Bestätigung durch die Stiftung passen Sie das Arbeitspensum und die Lohnabrechnung entsprechend an.
Die jährliche Lohnmeldung erfolgt über das digitale Portal der Stiftung — ca. 20 Minuten Aufwand, einmalig eingerichtet. Sie erfassen die massgebenden Löhne und übermitteln die Daten elektronisch.
Bei Fragen zur Lohnmeldung oder zum Portal steht Ihnen die Geschäftsstelle zur Verfügung: Kontakt aufnehmen.
Lohnmeldung, Anmeldung, Beiträge, Ansprechpartner — die wichtigsten Antworten. Alle Themen auch auf der FAQ-Seite.
Pflichten, Beitragssätze, Lohnmeldung und Anmeldung von Mitarbeitenden.
Alter, 15/7-Regel, Unterbrüche, Pensumsreduktion und persönliche Berechtigung.